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Nährstoffvermittlung

Nährstoffvermittlung

Die Stoffstrombilanz

Es sind Betriebsleiter von landwirtschaftlichen Betrieben bilanzierungspflichtig, die:

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  • mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder

  • mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder

  • mehr als 750 kg Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen

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