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ARBEITSSICHERHEIT

Nur gesunde Mitarbeiter können volle Leistung bringen - ARBEITSSICHERHEIT zahlt sich aus!

Mit Arbeitssicherheit kein Nagel im Schuh

Ob Landwirtschaft, Lohnunternehmen, Gartenbaubetrieb sowie weitere bei der SVLFG versicherte Berufsgruppen - wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Außerdem sind wir Partner für die BGHW, VBG und BGW sowie weitere Berufsgenossenschaften

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, ELISABETH LANZ, unterstützt Sie bei Ihren gesetzlichen Pflichten

Rechtskonform durch Erfassen Ihrer Mitarbeiter – Einteilung in Betreuungsgruppen nach VSG 1.2 und DGUV 2 – Errechnen der gesetzlichen Betreuungsstunden

Warum führt kein Weg an diesem Thema vorbei?

Ab dem ersten bezahlten Mitarbeiter müssen Sie sich um das Thema Arbeitsschutz kümmern – das ist gesetzlicher Fakt!


⇒  Das ist hier verankert: Sozialgesetzbuch SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz

Beratung

Wir beraten zu allen relevanten Themen rund um die Arbeitssicherheit

Dokumentation

Sie erhalten alle Unterlagen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation. Mit einem Griff zum „Ordner Arbeitssicherheit“ haben Sie alle nötigen Unterlagen zur Hand

Gefährdungsbeurteilung

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Ihren Betrieb und fassen diese für Sie in einem Ordner zusammen
Konkret bedeutet dies, dass wir Ihre Arbeitsplatzbedingungen beurteilen, um Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefahren aufzuklären

Unterweisung

Sie erhalten Infomaterial für die Durchführung der Unterweisung (Unterweisungshilfen auch in polnisch und rumänisch)
→  Auf Wunsch kann unser Expertin Elisabeth Lanz die Unterweisung für Sie durchführen oder noch einfacher als zeitsparende Online-Version

Unfallrecherche

Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall auch bei der Unfallmeldung und  -recherche und reduzieren somit den Aufwand und die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft

Ihre Vorteile bei einer Regelbetreuung durch uns:

Regelbetreuung
  • Rechtskonform durch Erfassen Ihrer Mitarbeiter – Einteilung in Betreuungsgruppen nach VSG 1.2 – Errechnen der gesetzlichen Betreuungsstunden
     

  • Keine LUV-Schulungen erforderlich (Zeitersparnis)
     

  • Jährlich 2 Betriebsbesuche
     

  • Ermittlung betriebsspezifischer Betreuung

Alternativ: Unterstützung im LUV-Modell

Sie haben bereits am LUV-Modell teilgenommen, benötigen aber Auffrischung oder Umsetzungs-Unterstützung?

 

Zeitfresser sind für Sie als Unternehmer teuer und „stressen“.

Mit Unterstützung unseres Expertin Elisabeth Lanz können Sie Ihren Aufwand auf das Notwendigste reduzieren.

Das Thema brennt Ihnen schon lange unter den Nägeln, aber Sie schieben es vor sich her?
 

Ihre Ansprechpartnerin

Elisabeth Lanz

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