Es sind Betriebsleiter von landwirtschaftlichen Betrieben bilanzierungspflichtig, die:
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mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder
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mehr als 50 Großvieheinheiten halten oder
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mehr als 750 kg Gesamtstickstoff in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen