top of page

BILANZIERUNG

Neben der bereits erstellten Düngebedarfsermittlung muss dann auch die tatsächlich aufgebrachte Düngemenge je Schlag/Bewirtschaftungseinheit aufgezeichnet werden.

Innerhalb von 2 Tagen müssen Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels (organisch + mineralisch) und die aufgebrachten Nährstoffmengen für Phosphat und Stickstoff dokumentiert werden. Für Stickstoff muss dazu noch die verfügbare Nährstoffmenge angegeben werden. Die Aufzeichnungen können formlos erfolgen! Im Falle einer Betriebsprüfung müssen diese vorgelegt werden.

Bei Weidehaltung müssen zusätzlich die Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufgezeichnet werden.

​

Aufbewahrungs-
frist 
7 Jahre

bottom of page