Wie war das noch mal mit den Bodenproben?
Warum überhaupt Bodenproben?
Die Düngung soll den Bedarf der Pflanzen an Nährstoffen decken. Normalerweise sind alle zum Wachstum notwendigen Nährstoffe im Boden bereits vorhanden. Wie viel Dünung noch notwendig ist um mit unseren Kulturen den erwünschten Ertrag und Qualität zu erreichen, können wir nur feststellen, wenn wir wissen wie viel Nährstoffe im Boden verfügbar sind. Wird zu viel gedüngt besteht die Gefahr der Auswaschung oder der oft unnötigen Speicherung von Nährstoffen im Boden. Dies verursacht erhöhte Düngemittelkosten und belastet den Pflanzenbestand und die Umwelt.
Wer muss Bodenproben ziehen?
Düngeverordnung: Jeder Landwirt ist grundsätzlich verpflichtet Bodenproben gemäß den Vorgaben analysieren zu lassen. Ausgenommen sind Hausgärten und geschlossene, bodenunabhängige Kulturverfahren.
MEKA: Landwirte, die MEKA Maßnahmen A1 und E2 beantragt haben
Was sollte der Landwirt beachten?
Immer wieder herrscht Verwirrung über die Bodenproben. Dies rührt daher, das sowohl die Düngeverordnung gewisse Vorgaben enthält, als auch das neue MEKA Bodenproben vorsieht.
Welche Dienstleister ziehen für den Landwirt die Proben?
Maschinen- und Betriebshilfsring Tettnang
Wenn die Ergebnisse vorliegen was dann?
Gemäß der Düngeverordnung müssen Betriebe mit mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 1 ha Gemüse, Hopfen, Reben, Erdbeeren, Gehölze oder Tabak einen Nährstoffvergleich über Stickstoff, Phosphat und Kalium erstellen. Es gelten genau festgelegte Ausnahmen für extensiv wirtschaftende Betriebe.
Der Nährstoffvergleich muss für Stickstoff jährlich, für Phosphat und Kalium alle drei Jahre erstellt werden. Wir empfehlen jedoch für alle Nährstoffe den Nährstoffvergleich jährlich zu erstellen. Dadurch haben sie einen guten Überblick über die Nährstofffrachten in ihrem Betrieb.
Wer erstellt die Nährstoffvergleiche?
Als Dienstleistung für unsere Mitglieder erstellen wir Nährstoffvergleich sowie auch Humusbilanzen, gegen ein Entgelt von 15 € je Stück.