Maschinen- und Betriebshilfsring Tettnang e.V.
Maschinenring Dienstleistungs GmbH Tettnang

Bauhilfe

Im Rahmen der überbetrieblichen Zusammenarbeit leisten landwirtschaftliche Unternehmen in Person des Betriebsleiters oder aber durch einen mitarbeitenden Familienangehörigen Bauhilfe in Mitgliedsbetrieben des Maschinenrings Tettnang 

Hierbei handelt es sich um nachbarschaftliche Selbsthilfe im Rahmen des Maschinenrings, die folgenden Regeln unterliegt:
 
Auftraggeber und Auftragnehmer müssen landwirtschaftliche Betriebe sein,
  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen Mitglied im MR Tettnang sein,
  • Bauhilfeeinsätze müssen über den MR Tettnang vermittelt bzw. gemeldet sein,
  • die Bauhilfe darf nur zur Erstellung von landwirt-schaftlichen Wirtschaftsgebäuden beansprucht werden (nicht für Wohnhäuser, Ferienwohnungen, gewerblichen Betriebsstätten wie z.B. Biogasanlagen, usw.)
  • Es kann keine Fachbauleitung übernommen werden. Die Bauleitung unterliegt dem Auftraggeber oder einem durch ihn beauftragten Fachmann (Architekt, Bauingenieur, usw.)
  • landwirtschaftliche Bauvorhaben sind vor Baubeginn der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu melden,
  • die Abrechnung erfolgt nach den Verrechnungssätzen für Bauhilfe des MR Tettnang,
  • die Arbeitsstunden sowie notwendige Fahrten zur Beschaffung von Werkzeugen, Materialien usw. werden im Arbeitsnachweis dokumentiert und dienen zur Abrechnung des Bauhilfeeinsatzes,
  • die Abrechnung erfolgt über den MR Tettnang,
  • der Auftraggeber erhält eine Rechnung über die erbrachten Leistungen,
  • gegenüber dem MR Tettnang oder dem leistenden Bauhelfer bzw. dessen landwirtschaftlichem Unternehmen können keine Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
  • Zwischen dem MR Tettnang und dem Auftraggeber bzw. dem Auftragnehmer entsteht kein Vertragsverhältnis. Die Vermittlungs- und Abrechnungsdienstleistung erfolgt im Rahmen der Satzung des MR Tettnang.
  • die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sind einzuhalten.